| Kommunale Aufnahme von Flüchtlingen 06.02.2020 – Minden – beschlossen
Am 06.02.2020 erklärt sich die Mindener Stadtverordnetenversammlung mit großer Mehrheit bereit, bis zu 20 besonders hilfsbedürftige Flüchtlinge zusätzlich aus den griechischen Auffanglagern aufzunehmen. Nach Abschluss ihres Asylverfahrens sollen sie der Stadt Minden zugewiesen werden – ohne Anrechnung auf die geltende Aufnahmequote. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Bund auf, das Selbsteintrittsrecht nach Art. 17 Dublin III-VO verstärkt zu nutzen und Griechenland ein entsprechendes Angebot zu machen.
Außerdem bietet die Stadt Minden zehn zusätzliche Aufnahmeplätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Griechenland an und bittet die Bundes- und Landesregierung, dieses Vorhaben zu unterstützen.
Die ursprüngliche Beschlussvorlage sah eine zusätzliche Aufnahme von insgesamt 15 Personen vor. Auf Antrag des Ratsherrn Wolfgang Thienelt (Bündnis 90/DieGrünen) wurde diese Zahl in der Ratssitzung spontan verdoppelt.
Bereits am 11.07.2019 hatte sich die Mindener Stadtverordnetenversammlung bereiterklärt, aus Seenot gerettete Flüchtlinge aufzunehmen.
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.02.2020