Aufenthaltserlaubnis
Nach positivem Ausgang eines Asylverfahrens oder nach einer Aufnahme über Bundes- oder Landesaufnahmeprogramme bzw. Resettlement erhalten Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis (AE) aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen. Geduldete können unter bestimmten Voraussetzungen eine AE aus anderen humanitären Gründen, bspw. aufgrund der Bleiberechtsregelung nach § 25b AufenthG beantragen.
In dieser Unterkategorie stellen wir Arbeitshilfen, Erlasse und Rechtsprechung zu unterschiedlichen Aufenthaltserlaubnissen und mit diesen verbundenen Rechten und Pflichten zur Verfügung.