Aufenthaltsgestattung und Duldung
Hier finden Sie rechtliche Informationen zur Aufenthaltsgestattung (Papier während des Asylverfahrens) und zu den verschiedenen Duldungsstatus ((„Regel-)Duldung, Duldung „für Personen mit ungeklärter Identität“, Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung). Eine Duldung erhalten u. a. Personen nach Ablehnung ihres Asylantrags, wenn sie aus bestimmten Gründen (vorübergehend) nicht abgeschoben werden können, sollen oder dürfen. Sie finden hier auch Informationen zu den mit dem jeweiligen Status verbundenen Rechten und Beschränkungen.
Zu Möglichkeiten des Umgangs mit abgelehnten Asylanträgen, drohenden Abschiebungen sowie zu Bleiberechts- und Duldungsmöglichkeiten haben wir die Broschüre „Konfrontiert mit dem Ablehnungsbescheid. Was nun?" erstellt.
Arbeitshilfen und Informationen zum Asylverfahren (Antragstellung, Anhörung, etc.) finden Sie hingegen hier.