Asylpaket I
Seit dem 24. Oktober 2015 ist das sog. Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz - kurz Asylpaket I - in Kraft. Wichtige Änderungen durch das Asylpaket I betreffen folgende Bereiche: Erweiterung der Liste der sog. sicheren Herkunftsstaaten; Unterbringung: längerer Verbleib in Landesaufnahmeeinrichtungen; Abschiebungen: dürfen nicht mehr angekündigt werden; Einführung der sog. Bleibeperspektive: Öffnung von Teilhabemöglichkeiten für Menschen aus bestimmten Ländern schon während des Asylverfahrens - andererseits Ausgrenzung von Personengruppen, u.a. vollständiges Arbeitsverbot für Menschen aus sog. sicheren Herkunftsstaaten/ Stichtagsregelung.