Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
Seit dem 29. Juli 2017 ist das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht in Kraft, das PRO ASYL mit dem Namen „Hau-Ab-Gesetz“ betitelt. U. a. werden die Gründe für die Verhängung von Abschiebungshaft ausgeweitet. Eine weitere gravierende Änderung betrifft den Datenschutz von Asylsuchenden („Handyauslesung“). Das Gesetz sieht zudem die Anordnung einer Residenzpflicht vor, wenn jemand seinen Mitwirkungspflichten nicht ausreichend nachkommt. Darüber hinaus haben die Bundesländer fortan die Möglichkeit, Asylsuchende bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag - längstens für zwei Jahre - in Landesaufnahmeeinrichtungen unterzubringen.