Migrationspaket
Hier finden Sie Stellungnahmen, Übersichten und Hintergrundinformationen zum sog. Migrationspaket.
Das sog. Migrationspaket umfasst insgesamt sieben Gesetze, u. a. das „Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ („Geordnete-Rückkehr-Gesetz“), das „Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz“, das „Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ und das „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“. Die im Migrationspaket enthaltenen umfangreichen Änderungen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht sind zu verschiedenen Zeitpunkten in den Jahren 2019 und 2020 in Kraft getreten. Enthalten sind u. a. Pflichten und Sanktionen im Bereich Identitätsklärung, weitere Leistungskürzungen bzw. -ausschlüsse, die Einführung einer sog. Beschäftigungsduldung sowie die „allgemeine“ Öffnung der beruflichen Förderung und eine erleichterte Zuwanderung zu Erwerbszwecken.